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EFSA zu Bisphenol A: "Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher"

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 21.01.2015 ein wissenschaftliches Gutachten über die von Bisphenol A (BPA) in Lebensmitteln ausgehenden Risiken für die öffentliche Gesundheit veröffentlicht. Ihre Pressemitteilung ist überschrieben mit "Kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher durch Bisphenol A-Exposition".

In der Mitteilung heißt es: "In ihrer umfassenden Neubewertung der Exposition gegenüber Bisphenol A und dessen Toxizität kommt die EFSA zu dem Schluss, dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher). Die Exposition über die Ernährung bzw. eine Kombination verschiedener Quellen (Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier) liegt deutlich unterhalb der sicheren Obergrenze (der sogenannten "tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge", kurz:TDI)". Im Vergleich zu früheren Bewertungen (2006) wurde auch die Exposition aus Nicht-Nahrungsquellen berücksichtigt (z.B. Thermopapier). Man kommt im Vergleich zu früher zu dem Schluss "... dass die lebensmittelbedingte Exposition, je nach Altersgruppe, vier bis fünfzehn Mal niedriger ist als bisher von der EFSA geschätzt."

Der Theorie der sogenannten Niedrigdosiseffekte (Low Dose Theor) wurde eine Absage erteilt. Es konnten hierzu keine Belege gefunden werden.

Der "sichere Grenzwert" (TDI) wurde auf den vorläufigen Wert von 4 μg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag herabgesetzt. In 2 bis 3 Jahren soll dieser Wert überprüft werden, wenn die Ergebnisse einer US-Langzeitstudie vorliegen. Die EFSA begründet in ihrem "Fact Sheet" die Herabsetzung ausdrücklich so: "Hinsichtlich der Absenkung des TDI-Wertes ist zu betonen, dass kein Zusammenhang mit einem Aufkommen neuer gesundheitlicher Bedenken gegenüber BPA besteht. Die EFSA hat den TDI heruntergesetzt, da die Methode zur Bewertung des BPA-Risikos differenzierter ist als die in den Bewertungen der Behörde von 2006 bis 2011. Mittlerweile liegen genauere Daten vor, so dass die zur Risikobewertung angestellten Berechnungen auf stoffspezifischen Informationen beruhen und weniger auf den üblicherweise verwendeten Standardwerten. ..."

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